Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach Landesbauordnung:
Bei innenliegenden Treppenhäusern und bei Gebäuden mit mehr als 5 oberirdischen Geschossen ist eine RWA erforderlich.
- Der Antrieb wird an Ihrem neuen Weberfenster montiert.
- Das Fenster muss an der obersten Stelle im Treppenhaus angebracht sein.
- Die freie geometrische Lüftungsfläche muß mindestens einen Quadratmeter, bzw. 5% der Grundfläche betragen.
- Manuelle Bedienstellen sind am obersten Treppenabsatz und im Erdgeschoss zu installieren.
- Die RWA-Zentrale muß für 72 Stunden bei einem Stromausfall betriebsbereit sein. Die Akkus sind je nach Hersteller ca. alle fünf Jahre zu tauschen.
- Die bauseitige Installation ("Kabelanlage") ist nach DIN 4102-12 zu installieren, also mit Sicherheitskabel E30 und einem bauaufsichtlich zugelassenen Verlegesystem.
- Gemäß Hausprüfverordnung und Herstellerfestlegung ist die Anlage mindestens jährlich durch einen Sachkundigen zu warten und zu prüfen.
- Gerne sorgen wir Ihnen auch durch Türen und Fenster im EG, mit entsprechenden Antrieben für die Zuluft.
Grundlage sind immer die Vorgaben der zuständigen Behörde. Bitte halten Sie hier Rücksprache.
- Vorsicht ist geboten, wenn eine NRWG Anlage gefordert ist. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, nach EN 12101, verlangen ein Komplettsystem aus Element, Steuerung und Antrieb. Hier sind kompelexe Berechnungen mit aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen erforderlich.
ift-"Brandofen" in Nürnberg, mit Weber Holz-Alu-Element, in Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassade eingespannt, syncro Kettenantrieb 24 Volt: