Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach Landesbauordnung:

Bei innenliegenden Treppenhäusern und bei Gebäuden mit mehr als 5 oberirdischen Geschossen ist eine RWA erforderlich.

  • Der Antrieb wird an Ihrem neuen Weberfenster montiert.
  • Das Fenster muss an der obersten Stelle im Treppenhaus angebracht sein.
  • Die freie geometrische Lüftungsfläche muß mindestens einen Quadratmeter, bzw.  5% der Grundfläche betragen.
  • Manuelle Bedienstellen sind am obersten Treppenabsatz und im Erdgeschoss zu installieren.

- Die RWA-Zentrale muß für 72 Stunden bei einem Stromausfall betriebsbereit sein. Die Akkus sind je nach Hersteller ca. alle fünf Jahre zu tauschen.

- Die bauseitige Installation ("Kabelanlage") ist nach DIN 4102-12 zu installieren, also mit Sicherheitskabel E30 und einem bauaufsichtlich zugelassenen Verlegesystem.

 - Gemäß Hausprüfverordnung und Herstellerfestlegung ist die Anlage mindestens jährlich durch einen Sachkundigen zu warten und zu prüfen.

- Gerne sorgen wir Ihnen auch durch Türen und Fenster im EG, mit entsprechenden Antrieben für die Zuluft.

 Grundlage sind immer die Vorgaben der zuständigen Behörde. Bitte halten Sie hier Rücksprache.

- Vorsicht ist geboten, wenn eine NRWG Anlage gefordert ist. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, nach EN 12101, verlangen ein Komplettsystem aus Element, Steuerung und Antrieb. Hier sind kompelexe Berechnungen mit aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen erforderlich.

 

ift-"Brandofen" in Nürnberg, mit Weber Holz-Alu-Element, in Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassade eingespannt, syncro Kettenantrieb 24 Volt:

 

RWA Rauchabzug und Wärmeabzug